5. Checkliste zur Bestattung
Für die würdevolle Begleitung des Verstorbenen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig, die für die Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein können. Was zu tun ist, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld einer Bestattung denken sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste aufgelistet.
Sie können die Checkliste zur Bestattung auch in unserer virtuellen Bibliothek downloaden.
Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Entgelt erledigen. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls
1. |
Benachrichtigung eines Arztes |
2. |
Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt |
3. |
Benachrichtigung eines Bestatters |
4. |
Überführung der Leiche (erfolgt meist durch den beauftragten Bestatter) |
Vorbereitung der Bestattung
Einbettung, Einkleidung und Einsargung des Verstorbenen |
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falls gewünscht: Aufbahrung organisieren |
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Auswahl eines Sarges/einer Urne |
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Bestattungstermin vereinbaren |
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Pfarrer/Trauerredner bestellen |
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Auswahl eines Wahlgrabes (falls gewünscht) |
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falls gewünscht: Musikdarbietung bestellen |
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Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext) |
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Grabschmuck bestellen (Floristen) |
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Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben |
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Kondolenzliste erstellen |
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Trauerfeier ausrichten |
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Traueranzeigen in Zeitungen (Motivauswahl, Text, Druck) |
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Trauerkarten/Dankkarten (Motivauswahl, Text, Druck) |
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Grabpflege vertraglich regeln |
Nach der Bestattung
Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. So sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Es gibt aber auch rein administrative Angelegenheiten, die Sie vielleicht gerne einem Fachmann übergeben möchten (z.B. Anträge für Hinterbliebenenrenten).
Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie zu speziellen Fragen.
vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht/Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung |
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gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen |
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Meldung bei der Rentenstelle oder beim Arbeitgeber |
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Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen (auch Anhänger!) |
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Auflösung, Beendigung oder Kündigung von Versicherungen (z.B. Sozial-, Rentenversicherung, Versorgungswerk, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Lebensversicherung) |
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Antrag auf Rentenfortzahlung ("Sterbevierteljahr") |
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Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen |
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Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen |
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Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträgen bei Geldinstituten, Sperrung von Kreditkarten |
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Widerruf von Einzugsermächtigungen |
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Änderung/Einlösung von Sparverträgen (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge), sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht |
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Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private!) |
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Abmeldung des Gas-, Wasser- und Strombezuges sowie gegebenenfalls der Müllabfuhr |
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Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter!) |
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Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften |
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Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften |
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Benachrichtigung der Kirche/Religionsgemeinschaft |
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Benachrichtigung der behandelnden Ärzte des Verstorbenen |
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Benachrichtigung des Finanzamts |
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Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigte |
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Termine des Verstorbenen absagen |